Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
von KullDogs - Mantrailing und Alltagscoaching
Stand 01.06.2026
§ 1 Veranstalterin der Trainings und Kursstunden
Veranstalterin der Trainings-und Kursstunden ist die Hundetrainerin Anja Kullmann. Manchmal finden Veranstaltungen mit Trainerkolleginnen statt. Diese werden aber bereits bei den Ankündigungen benannt.
§ 2 Anmeldung zu einer Veranstaltung; Vertragsschluss
Anmeldungen zu einer Veranstaltung der Hundetrainerin Anja Kullmann können telefonisch oder schriftlich erfolgen. Ein Vertrag über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung kommt erst durch die Bestätigung der Veranstalterin zustande.
§ 3 Leistungen der Veranstalterin
Der Umfang der von der Veranstalterin zu erbringen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung (Coaching, Training, Workshop, Kurs, Seminar). Die Veranstalterin behält sich vor, den jeweiligen Inhalt der Veranstaltung zu ändern bzw. anzupassen. Sie behält sich vor, den Veranstaltungsort bis kurz vor der Veranstaltung anzupassen bzw. auszuwählen.
§ 4 Zahlung der Teilnahmegebühr
Sämtliche gebuchte Leistungen oder Kurse sind innerhalb von 7 Tagen nach der Bestätigung der Veranstalterin, spätestens jedoch zum Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig oder bis zum, von der Veranstalterin vereinbarten Zeitpunkt.
Bei offenen Rechnungen hat der Teilnehmer keinen Anspruch zur Teilnahme.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr besteht unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit in der Veranstaltung (Trainings-/Kursstunde, Workshop).
Bei Inanspruchnahme einer Mehrfachkarte (5er,10er) verfällt diese spätestens nach 12 Monaten nach Bestätigung der Veranstalterin. Nicht in Anspruch genommene Teile der Karte werden nach Ablauf der Frist nicht erstattet.
Vertragspartner:
KullDogs - Mantrailing und Alltagscoaching
Anja Kullmann
Bürgerplatz 3
74336 Brackenheim
Tel.: 07135 3090501
kulldog@web.de
www.kulldogs.de
§ 5 Rücktritt des Teilnehmers
(1) Der Rücktritt des Teilnehmers von einer Veranstaltung bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
(2) Tritt der Teilnehmer vor einer Veranstaltung von dieser zurück, kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Teilnahmegebühr verlangen.
Der Ersatzanspruch der Veranstalterin ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen pauschaliert und beträgt:
a) bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 60 % der Teilnahmegebühr,
b) bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 85 % der Teilnahmegebühr,
c) ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.
Eine Erstattung der Teilnahmegebühr entfällt ferner dann, wenn infolge des Rücktritts des Teilnehmers eine Veranstaltung abgebrochen werden muss.
§ 6 Terminänderungen; Nichtteilnahme an Veranstaltungen
(1) Die Veranstalterin behält sich vor, die Termine einzelner Veranstaltungen jederzeit ohne eine besondere Vorankündigungsfrist zu ändern. Die Teilnahmegebühr wird bei der Absage eines Termins von der Veranstalterin erstattet; weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
(2) Der Teilnehmer muss die Veranstalterin mindestens 24 Stunden vor einer vereinbarten Einzeltrainings- oder Kursstunde benachrichtigen, wenn er an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Unterbleibt eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Teilnehmer, ist die Veranstalterin berechtigt, die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung in voller Höhe zu fordern.
§ 7 Versicherungen, Haftpflicht, Impfung, Anforderung an Hund und Teilnehmer
(1) Der Eigentümer/ Besitzer/ Halter sichert zu, dass eine Hundehaftpflichtversicherung, für den am Kurs teilnehmenden Hund, besteht nicht beendet oder gekündigt ist. Der Vertrag ist auf Verlangen vorzuzeigen/ in Kopie auszuhändigen.
(2) Der Eigentümer/ Besitzer/ Halter versichert, dass der von ihm geführte Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und mit ausreichendem Impfschutz versehen ist (der Impfschutz bei Welpen muss altersangemessenen sein), zumindest jedoch die Grundimmunisierung. Der Impfpass ist vorzuzeigen und auf Verlangen in Kopie auszuhändigen.
(3) Sollte dies nicht der Fall sein (Haftpflichtversicherung/ Impfung/ Entwurmung) besteht die Berechtigung zum Vertragsrücktritt von KullDogs. Die Kosten hierfür hat der Eigentümer/ Besitzer/ Halter zu zahlen/ zu tragen. Der Eigentümer/ Besitzer/ Halter haftet auch für Folgeschäden (z.B. wenn sich ein anderer Hund ansteckt und deshalb zum Tierarzt muss).
(4) Jegliche gesundheitliche und im Verhalten des Hundes begründete Veränderungen, sowie läufige Hündinnen, sind vor Kursantritt ungefragt anzumelden und können vom Unterricht nach Ermessen aus Sicherheitsaspekten von KullDogs ausgeschlossen werden.
(5) Der Eigentümer/ Besitzer/ Halter versichert, dass sowohl Mensch als auch Hund den körperlichen Anforderungen gewachsen sind. Das Mindestalter für die Teilnahme an einer Mantrailing Ausbildung sind 18 Jahren (n.Vereinbarung).
(6) Wenn durch den teilnehmenden Hund bei der Mantrailing Ausbildung Personen gefährdet werden, kann durch den Trainer eine Maulkorbpflicht verhängt werden.
(7) Es wird vorausgesetzt, dass Hunde im Auto nach Vorschrift ordnungsgemäß warten können.
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§ 8 Gewährleistungsausschluss; Haftung, Terminierung, Durchführung, Nichtteilnahme
(1) Mit dem Abschluss eines Vertrags über eine Beratung oder die Teilnahme an einem Kurs bzw. einem Training kommt kein selbständiger Garantie‐ oder Gewährvertrag zwischen der Veranstalterin und dem Kunden zustande.
(2) Die Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen, ist auf die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Veranstalterin oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beschränkt. Ansprüche gegenüber sonstigen Dritten, die an der Veranstaltung teilnehmen und weder gesetzlicher Vertreter noch Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin sind, bleiben hiervon unberührt.
(3) Es gibt kein Trainingsgeländes der Veranstalterin und die Nutzung öffentlicher Wege, Gebiete, Areale, Gebäude, Pakrplätze oder die Nutzung genehmigter privater Einrichtungen, Wege oder Plätze geschieht auf eigene Gefahr.
(4) Die Veranstalterin weist darauf hin, dass alle Kursteilnehmer auch während des Kurses bzw. des Trainings den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), unterliegen, und daher für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Sachbeschädigungen, die sie oder ihr Tier verursachen, einzustehen haben. Die Veranstalterin übernimmt während der Dauer des Kurses bzw. des Trainings nicht die Aufsicht über die teilnehmenden Tiere; eine Tieraufseherhaftung der Veranstalterin (§ 834 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(5) Die Veranstalterin übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse und gibt keine Erfolgsgarantie. Die Veranstalterin versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
(6) Die Kurse können auch ersatzweise im Krankheits- oder Vertretungsfall durch qualifizierte Kollegen durchgeführt werden. Der Kursleiter behält sich vor, den Unterricht in dringenden Fällen/ aus wichtigem Grund abzubrechen, abzusagen oder einen Ortswechsel vorzunehmen. Der Eigentümer/ Besitzer/ Halter wird zeitnah über den Unterrichtsausfall bzw. einen Ortswechsel informiert (online oder mündlich). Durch den Kursleiter abgesagte Unterrichtsstunden werden nachgeholt oder, nach Ermessen, anteilig zurückerstattet.
(7) Die Veranstalterin behält sich vor, die Termine einzelner Veranstaltungen jederzeit ohne eine besondere Vorankündigungsfrist zu ändern. Die Teilnahmegebühr wird bei der Absage eines Termins von der Veranstalterin erstattet; weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
(8) Der Teilnehmer muss die Veranstalterin mindestens 24 Stunden vor einer vereinbarten Einzeltrainings- oder Kursstunde benachrichtigen, wenn er an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Unterbleibt eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Teilnehmer, ist die Veranstalterin berechtigt, die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung in voller Höhe zu fordern.
(9) Bei 5er und 10er Terminkarten besteht grundsätzlich kein Anrecht auf Erstattung oder Nachtermin der durch den Kunden nicht in Anspruch genommenen und ausgefallenen Termine, wenn diese nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Im Falle einer nicht erfolgten Absage ist der Kunde zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Im Falle eines Ausfalls durch Krankheit, wird nur durch die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attest ein entsprechender Nachtermin gegeben.
(10) Die Kotbeseitigungspflicht der Gemeinden ist einzuhalten.
(11) Es besteht keinerlei Haftung für ungewollte Deckakte und Folgekosten.
(12) Unsere AGBs sind Vertragsbestandteil.
§ 9 Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen
KullDogs hat keinen Einfluss auf das Wetter und kann auch nicht dafür haftbar gemacht werden. Alle Leistungen und Kurse werden daher grundsätzlich bei jedem Wetter durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen, ausgenommen sind Umstände höherer Gewalt und Warnungen vor Naturkatastrophen. Soweit nichts anderweitiges von KullDogs schriftlich bestätigt wurde, sind diese weder Vertragsbedingung, noch Vertragsgrundlage und rechtfertigen daher nicht eine kostenlose Kündigung, Rücktritt, Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, auf eine Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen. Insbesondere bei Hoch- oder Niedrigwasser an Flussläufen kann aus Sicherheitsgründen ein Ersatzprogramm festgelegt werden. KullDogs behält sich ausdrücklich das Recht auf Absage/Änderung vor.
§ 10 Einwilligung und Gewährung von Bildrechten
Es wird vereinbart, dass unwiderruflich, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschrankt sämtliche Nutzungsrechte an gemachten Aufnahmen (z.B. Bilder, Videos oder andere Medien) von dem Hund und Besitzer exklusiv auf KullDogs (und dessen Rechtsnachfolger) übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle der- zeit bekannten gewerblichen Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeignete Medien (z. B. Online-Nutzung in Social Media jeglicher Art, jeglicher Printnutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme (CD, DVD usw.), interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnisch umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung). Die Namensnennung des Hundes und Besitzers steht im Ermessen des Nutzungsberechtigten. Hiermit wird bestätigt, dass sämtliche Ansprüche auf Bildrechte abgegolten sind. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Nebenabreden bestehen nicht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
§ 11 Einwilligung zur Kommunikation
Durch Angabe und Unterschrift erlauben Sie ausdrücklich KullDogs zur Kontaktaufnahme mittels Telefon, Email, Whatsapp oder Facebook bezüglich Terminabstimmungen und Kursangeboten. Sollten Sie nach Beendigung der vertraglichen Leistungen diese nicht mehr wünschen, bitten wir um kurze Information, wir werden dies selbstverständlich berücksichtigen.
§ 12 Information zum Datenschutz:
Wir speichern die unten aufgeführten Daten über Ihre Person nur im Sinne der Buchhaltung in unserem Hause. Es wird keine Weitergabe von personenbezogenen Daten vorgenomen. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere bestehenden Datenschutzrichtlinien auf unserer Web-Seite, www.kulldogs.de, mit der Einräumung eines Widerrufrechts.
§ 13 Schutzmaßnahmen / Staatliche Auflagen
Im Falle der Einführung von Maßnahmen / Hygiene-Schutzkonzepte durch staatliche Auflagen, die separat geregelt werden, ist ohne Anerkennung dieser eine Teilnahme nicht möglich.